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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für psychosoziale Beratung, Paarberatung, Coaching, Lehrtrainings, Supervision

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der psychologischen Beraterin und ihren Klienten/innen oder Auftraggeber/innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der/ die Klient/in das
generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der psychosoziale Beratung, des Coachings, Lehrtrainings oder Supervision wendet.

3. Die Beraterin ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass die Beraterin auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der/ die Klient/in/ bzw. die/der Auftraggeber/in nimmt bei der Beraterin eine psychologische Beratung/ Paarberatung, Supervision, Lehrtraining oder ein

Coaching in Anspruch.
Die/ der Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in und Beraterin definieren gemeinsam etwaige Beratungsanliegen bzw- Beratungsziele. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele außerhalb der Heilkunde. Die Supervision dient der Aufarbeitung und Überwindung beruflicher Krisen ebenfalls außerhalb der Heilkunde.

Um die Beratungsziele zu erreichen werden verschiedene Beratungsverfahren angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Ansätze, Verfahren und Methoden werden jedoch im Sinne eines eklektischen

Beratungsverständnisses nicht ausgeschlossen.
Die Verfahren sind teilweise schulmedizinisch nicht anerkannt. Eine Psychotherapie (Diagnostizieren, Heilen oder Lindern von Krankheiten) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Der/ die Klient/in sucht dafür Ärzte, Psychologen, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf. Die Beratung umfasst schriftliche Analysen und Berichte.

§ 3 Beratungserfolg

Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Mitarbeit des/r Klienten/in ist für den Beratungserfolg ausschlaggebend. Beide Parteien arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt.

§ 4 Honorar

Der/die Klient/in zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarten Beratungen immer binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das im Beratungsvertrag angegebene Konto. Die Summe richtet sich nach den in der Beratungsvereinbarung/ -vertrag ausgewiesenen Beratungskosten.

§ 5 Ausfallhonorar

Klient/in und Beraterin vereinbaren gemeinsam die Beratungstermine nach Absprache. Wenn der/ die Klient/in die vereinbarten Beratungstermine nicht wahrnimmt, schuldet er/ sie bzw. die/der Auftraggeber/in der Beraterin das gesamte Honorar, wenn der Termin später als 24 Std. vorher abgesagt wurde. Wird der Termin kürzer als 1 Woche vorher abgesagt entstehen Kosten von 50% des Honorars.

Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 1 Woche zuvor abgesagt wurde. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

§ 6 Beratungsdauer und Kündigung

Die psychologische Beratung sollte wenigstens einen Umfang von 5 Stunden umfassen (bei Supervision gilt eine solche Regel nicht). Der genaue Beratungsumfang wird in einem schriftlichen Beratungsvertrag festgehalten. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Eine Rechnung wird erstellt und enthält den Namen und die Anschrift des/ der Klienten/in, das Beratungsdatum und die Beratungsdauer, sowie den Rechnungsbetrag.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Die Beraterin verpflichtete sich gegenüber Dritten Stillschweigen über die Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der/ die Klient/in hierzu schriftlich oder mündlich sein/ ihr Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des/ der Klienten/in ist, (die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter), oder wenn die Beraterin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds)-Gericht entlasten könnte.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Wohnort der Beraterin (oder nächster Gerichtsstandort) und somit Hannover. Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt werden und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klienten/in

Der/ die Klient/in versichert, dass er/ sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zur Zeit entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber im Zweifel sein, versichert er/ sie selbstständig eine/n Arzt/ Ärztin (Heilpraktiker/in, Psychotherapeuten/in, Psychologischen Psychotherapeuten/in) aufsuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat die/der Klient/in die Beraterin davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung bei ihr nur weiterhin wahrzunehmen, wenn die Ärztin/ der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Ist die der Klient/in auf Anraten der Beraterin nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann die Beraterin eine Fortführung der Beratung ablehnen. Zu einer aktiven Mitwirkung ist die/der Klient/in nicht verpflichtet. Die

Beraterin ist in dem Falle aber berechtigt die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung des/ der Klienten/in der Erfolg der Beratung gefährdet scheint.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Mit dem Eingehen eines Beratungsverhältnisses werden diese AGB`s anerkannt!

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